Händlervertrag

Zwischen

BYTODAY
Inhaber: Ziead Zaher
c/o IP-Management #9202
Ludwig-Erhard-Straße 18
20459 Hamburg
Deutschland

– nachfolgend „BYTODAY“ –

und dem im Registrierungsprozess angegebenen Unternehmer – nachfolgend „Händler“ –

wird folgender Händlervertrag geschlossen:

§1 Vertragsgegenstand

(1) BYTODAY betreibt eine digitale Plattform zur Vermittlung von Produkten lokaler Händler an Endkunden.

(2) Der Händler erhält das nicht ausschließliche Recht, seine Produkte über die Plattform von BYTODAY anzubieten.

(3) BYTODAY stellt hierfür insbesondere die technische Infrastruktur, die Zahlungsabwicklung sowie die Vermittlung zwischen Händler und Kunde bereit.

(4) Kaufverträge über angebotene Produkte kommen ausschließlich zwischen dem Händler und dem jeweiligen Kunden zustande.

(5) BYTODAY wird nicht Verkäufer der angebotenen Produkte.

§2 Vertragsbestandteile

Bestandteile des Vertragsverhältnisses sind in folgender Reihenfolge:

  • 1. dieser Händlervertrag,
  • 2. die jeweils gültigen Händler-AGB,
  • 3. die Datenschutzerklärung,
  • 4. ergänzende Plattformrichtlinien von BYTODAY.

Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Händlervertrags den Händler-AGB vor.

§3 Händlerpflichten

Der Händler verpflichtet sich insbesondere,

  • ausschließlich rechtmäßig handelndes Unternehmen zu sein,
  • sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
  • vollständige und richtige Unternehmensdaten anzugeben,
  • Produkte ordnungsgemäß zu beschreiben,
  • Preise korrekt auszuweisen,
  • Lagerbestände aktuell zu halten,
  • bestätigte Bestellungen vollständig bereitzustellen,
  • Kunden innerhalb der angegebenen Abholzeiten zu bedienen,
  • sämtliche erforderlichen Genehmigungen zu besitzen.

§4 Bestandsführung

(1) Der Händler verpflichtet sich, die auf BYTODAY veröffentlichten Bestände laufend aktuell zu halten.

(2) Verkäufe außerhalb der Plattform sind unverzüglich im Bestand zu berücksichtigen.

(3) Ziel ist die Vermeidung von Doppelverkäufen und die Sicherstellung einer möglichst aktuellen Bestandsführung.

(4) Reservierte oder bestätigte Bestellungen dürfen nicht anderweitig vergeben oder verkauft werden.

§5 Plattformnutzung

(1) Der Händler nutzt BYTODAY als offiziellen digitalen Vertriebskanal für die über die Plattform angebotenen Produkte.

(2) Während Produkte auf BYTODAY mit verfügbarem Bestand gelistet sind, verpflichtet sich der Händler, Bestandsänderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(3) Maßnahmen, die zu Doppelverkäufen oder einer Irreführung von Kunden führen können, sind zu unterlassen.

§6 Provision

(1) Für jede erfolgreich abgeschlossene Bestellung erhält BYTODAY eine Vermittlungsprovision.

(2) Die Provision beträgt 10 % des Bruttoverkaufspreises.

(3) Die Provision wird automatisch vor Auszahlung einbehalten.

(4) Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer auf die Provision wird zusätzlich berechnet, sofern sie anfällt.

§7 Zahlungsabwicklung

(1) Sämtliche Zahlungen der Kunden erfolgen ausschließlich über die von BYTODAY bereitgestellten Zahlungsdienstleister.

(2) Der Händler erhält seine Auszahlungen grundsätzlich einmal wöchentlich auf das hinterlegte Bankkonto.

(3) BYTODAY ist berechtigt, Auszahlungen bei gesetzlicher Verpflichtung, konkretem Betrugsverdacht oder offenen Rückbelastungen vorübergehend zurückzuhalten.

§8 Verfügbarkeitspflicht

(1) Bestätigte Bestellungen sind vollständig und innerhalb der angegebenen Abholzeiten bereitzustellen.

(2) Kann eine Bestellung ausnahmsweise nicht erfüllt werden, informiert der Händler BYTODAY unverzüglich.

(3) Wiederholte Nichterfüllungen können Maßnahmen nach den Händler-AGB nach sich ziehen.

§9 Qualitätsanforderungen

Der Händler gewährleistet, dass

  • sämtliche angebotenen Produkte verkehrsfähig sind,
  • gesetzliche Hygiene- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden,
  • Lebensmittel ordnungsgemäß gelagert werden,
  • vorgeschriebene Kennzeichnungen vorhanden sind,
  • keine unzulässigen oder verbotenen Produkte angeboten werden.

§10 Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können den Vertrag nach Maßgabe der Händler-AGB ordentlich kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§11 Elektronischer Vertragsschluss

(1) Dieser Händlervertrag wird ausschließlich elektronisch geschlossen.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Händler

  • diesen Händlervertrag,
  • die Händler-AGB,
  • die Datenschutzerklärung

zur Kenntnis genommen hat, die entsprechenden Bestätigungen aktiv erteilt und anschließend den Registrierungsvorgang über die entsprechend gekennzeichnete Schaltfläche abschließt.

(3) Der Händler erhält die Vertragsunterlagen in Textform oder kann sie dauerhaft über die Plattform abrufen und speichern.

§12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit gesetzlich zulässig.

(2) Ist der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Händlervertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; soweit eine solche nicht besteht, gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Elektronische Zustimmung

Mit Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig als Händler registrieren“ bestätigt der Händler,

  • diesen Händlervertrag gelesen zu haben,
  • die Händler-AGB anzuerkennen,
  • die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben,
  • Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein,
  • berechtigt zu sein, den Vertrag für das angegebene Unternehmen abzuschließen,
  • dass sämtliche gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.

Stand: 2026. Wir empfehlen, die rechtlichen Texte vor der Verwendung anwaltlich prüfen zu lassen.